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Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle EU-Bürgerinnen/Bürger in Österreich.
Die Ombudsstelle der Arbeitsinspektion versteht sich als zentrale und unbürokratische Anlaufstelle für Beschwerden bei der Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arbeitsinspektorat und bemüht sich darum, Missverständnisse aufzuklären bzw. Probleme/Konflikte zu lösen. Sie handelt im Interesse der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber.
Die Ombudsstelle stellt jedoch primär nicht den ersten Anlaufpunkt für allgemeine Fragen zum Arbeitsschutz dar, Anfragen in diesem Zusammenhang sind an kontakt@arbeitsinspektion.gv.at zu richten. Weitere Informationen zur Arbeitsinspektion finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion