Beglaubigt werden vom Legalisator nur Unterschriften auf Vertägen, die in das Grundbuch aufgenommen werden sollen (Grundbuchsachen).
Legalisierungsgebühren:
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.08.2001, BGBI II Nr. 297/1, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
- bis zu einem (Vertrags-)Wert von EUR 700,00 - EUR 2,00
- bei einem Wert über EUR 700,00 bis 7.000,00 - EUR 6,00
- bei einem Wert über EUR 7.000,00 bis 35.000,00 - EUR 15,00
- bei einem Wert über EUR 35.000,00 - EUR 20,00
- bei einem unbestimmten Wert - EUR 2,00
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.
Der Legalisator bestätigt die Echtheit all jener Unterschriften, die innerhalb seines Amtgebietes getätigt wurden (das ist in der Regel der Wohnort des Legalisators).
Die Partei um deren Unterschrift es sich handelt, muss dem Legalisator persönlich bekannt sein oder deren Identität durch verlässliche Zeugen bestätigt werden.
Legalisator:
Werner Konzett
T +43 5554 5215 11
M +43 664 104 03 14
bgm@gemeinde.fontanella.at
Termine nach Vereinbarung