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Seit 01.07.2023 müssen Verordnungen der Gemeinden im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht werden. Das RIS dient der rechtlich verbindlichen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt und in den Landesgesetzblättern zu verlautbarenden Rechtsvorschriften und zur Information über Rechtsnormen des Bundes und der Ländern und bietet einen Zugang zur Rechtsprechung, zu ausgewählten Rechtsnormen von Gemeinden, zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien sowie zu sonstigen Kundmachungen.

Die aktuellen Verordnungen der Gemeinde Fontanella finden Sie unter RIS - Gemeinderecht

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